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Der Bundesrat will mit der Unternehmenssteuerreform die Wettbewerbsfähigkeit stärken

Der Bundesrat hat die Ergebnisse der Konsultation der Kantone zur Reform der Unternehmensbesteuerung zur Kenntnis genommen. Die Reform soll unter Berücksichtigung der internationalen Entwicklungen das schweizerische Steuersystem weiterentwickeln und die Wettbewerbsfähigkeit stärken. Der Steuerstandort Schweiz soll attraktiv bleiben und die Unternehmen sollen weiterhin einen wichtigen Beitrag an die Finanzierung der Staatsaufgaben von Bund, Kantonen und Gemeinden leisten. Dafür ist Rechtssicherheit erforderlich, die nur ein international akzeptiertes Steuersystem zu leisten vermag.

Die attraktiven steuerlichen Rahmenbedingungen für Unternehmen haben in den vergangenen Jahren wesentlich zum Wohlstand in der Schweiz beigetragen. Die hier ansässigen Firmen schaffen Arbeitsplätze, tätigen Investitionen und sorgen für ein hohes Steueraufkommen. Die Unternehmen mit kantonalem Steuerstatus kamen in den vergangenen Jahren jeweils für die Hälfte der Gewinnsteuereinnahmen des Bundes auf.

Entwicklungen auf internationaler Ebene, namentlich in der OECD, haben dazu geführt, dass gewisse Regelungen des geltenden Rechts nicht mehr im Einklang mit internationalen Standards sind. Als Folge dieser schwindenden Akzeptanz vermindert sich die Rechts- und Planungssicherheit für die Unternehmen. Durch die Reform der Unternehmensbesteuerung soll die internationale Akzeptanz konsolidiert werden. Dies sichert zentrale rechtliche Rahmenbedingungen für die Unternehmen. Gleichzeitig soll die Reform mit einem Bündel von weiteren Massnahmen die Systematik des Unternehmenssteuerrechts verbessern. 

Internationale Entwicklungen

Im Rahmen der laufenden Prüfung sämtlicher Steuerregimes von OECD-Mitgliedstaaten wurden mehrere auch seitens der EU kritisierte Schweizer Regimes als problematisch eingestuft, dies in erster Linie wegen der unterschiedlichen Besteuerung in- und ausländischer Unternehmensgewinne. Die Prüfung umfasst auch „IP-Boxen" (auch Patent- oder Lizenzboxen genannt), wie sie verschiedene europäische Staaten kennen.

 

Exporte sind im 1. Quartal 2014 weiter gestiegen

Der CH Aussenhandel legte in den ersten drei Monaten 2014 in beiden Verkehrsrichtungen zu, wobei die Exporte (+ 4,4 %) doppelt so kräftig wuchsen wie die Importe (+ 2,2 %). Durch das unterschiedliche Wachstumstempo vergrösserte sich der Überschuss in der Handelsbilanz binnen Jahresfrist um 1,2 Mrd. Fr. auf 6,9 Mrd. Fr.

MWST: der Bundesrat will den Vollzug bei ausländischen Unternehmen verbessern

Der Bundesrat verlangt künftig von ausländischen Unternehmen, die in der Schweiz vorübergehend Leistungen erbringen, die Angabe ihrer CH Mehrwertsteuernummer. Dies soll im Rahmen des bereits bestehenden Online-Meldeverfahrens für die vorübergehende Erwerbstätigkeit in der Schweiz geschehen und dient der besseren Überprüfung der Mehrwertsteuerpflicht. Der Bundesrat hat das Eidgenössische Finanzdepartement beauftragt, gemeinsam mit dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement die Umsetzung der Massnahme an die Hand zu nehmen.

Durch die Verbesserung des Vollzugs bei der Mehrwertsteuer will der Bundesrat die mehrwertsteuerbedingten Wettbewerbsnachteile von inländischen gegenüber ausländischen Unternehmen verringern. Werkvertragliche Leistungen aus dem Ausland werden fälschlicherweise oft ohne Mehrwertsteuer bezogen und sind dadurch günstiger. Künftig muss deshalb im Rahmen des Online-Meldeverfahrens, das für ausländische Leistungserbringer mit vorübergehender Erwerbstätigkeit in der Schweiz gilt, die Schweizer Mehrwertsteuernummer angegeben werden.

Zur weiteren Verringerung der Wettbewerbsnachteile soll im Rahmen der laufenden Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes für die Mehrwertsteuerpflicht statt auf die im Inland erzielten Umsätze auf die weltweiten Umsätze eines Unternehmens abgestellt werden. Damit ist klar, dass die Steuerpflicht in der Schweiz bereits mit dem erstmaligen Erbringen einer Leistung im Inland beginnt, wenn ein Unternehmen weltweit mehr als 100 000 Fr. Umsatz erzielt.

Jahresrechnung 2013 der Arbeitslosenversicherung

Die Arbeitslosenversicherung schliesst die Jahresrechnung 2013 mit einem Überschuss von 0,59 Milliarden Fr. und einem Schuldenstand von 4,2 Milliarden Fr. ab.

Gemäss Budget 2014 resultieren ein Gesamtertrag von 7,29 Milliarden Fr. und Aufwendungen von insgesamt 6,54 Milliarden Fr.. Daraus ergibt sich ein Überschuss von 0,75 Milliarden Fr.. Die Arbeitslosenversicherung rechnet für 2014 mit einem Jahresdurchschnitt von 134‘000 Arbeitslosen (Quote: 3,1%).

Zunahme der Konkurse im 2013

Gemäss den Ergebnissen des Bundesamtes für Statistik wurden im Jahr 2013 insgesamt 12'478 Konkursverfahren nach dem Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs eröffnet. Dies entspricht einer Zunahme von 3,9 Prozent gegenüber 2012. Gleichzeitig ging der Betrag der finanziellen Verluste aufgrund von Liquidationsverfahren im Jahr 2013 um rund 330 Millionen Franken zurück und erreicht den tiefsten Stand seit 1994.

Hypothekarischer Referenzzinssatz bei Mietverhältnissen bleibt bei 2 %

Der hypothekarische Referenzzinssatz beträgt 2,00 % und verbleibt damit auf demselben Stand wie der letztmals publizierte Satz. Dieser gilt für die Mietzinsgestaltung in der ganzen Schweiz.

Mehrwertsteuer und Handelsregister verwenden nun die Unternehmens-Identifikationsnummer (UID-Nr.)

Im Februar 2008 beauftragte der Bundesrat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI), die UID einzuführen. Das zuständige Bundesamt für Statistik (BFS) hat in der Folge das UID-Register aufgebaut, welches als Referenzregister die eindeutige Identifikation der Unternehmen sowie die Zuweisung der UID sicherstellt.

Ende 2013 wurde die UID bei den 28 kantonalen Handelsregistern sowie beim Mehrwertsteuerregister eingeführt und so zwei zentrale UID-Stellen angeschlossen.

Seit 2014 ist die UID die gültige Identifikationsnummer für die Handelsregister wie auch für die Mehrwertsteuer. Für über 280‘000 Unternehmen, die in beiden Registern eingeschrieben sind, bedeutet dies bereits heute eine Reduktion der Anzahl zu führender Identifikationsnummern.

Der Anschluss der weiteren UID-Stellen erfolgt sukzessive bis Ende 2015. 

Rechnung 2013 des Bundes im Plus

Der Rechnungsabschluss 2013 weist höhere Einnahmen auf als budgetiert (+0,6 Mrd.) und übertrifft damit die Erwartungen gemäss der Hochrechnung vom vergangenen September. Verantwortlich dafür ist die Verrechnungssteuer, die das drittbeste Ergebnis ihrer Geschichte erzielte und den budgetierten Wert deutlich übertraf (+1,1 Mrd.); der Grund liegt insbesondere bei den vergleichsweise geringen Rückerstattungen. Die direkte Bundessteuer blieb deutlich unter dem Budget (-0,6 Mrd.). Bei den übrigen Fiskaleinnahmen ergaben sich nur geringe Abweichungen gegenüber den budgetierten Werten, so insbesondere auch bei der wichtigsten Einnahmeposition, der Mehrwertsteuer.

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