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Mehrwertsteuer und Handelsregister verwenden nun die Unternehmens-Identifikationsnummer (UID-Nr.)

Im Februar 2008 beauftragte der Bundesrat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI), die UID einzuführen. Das zuständige Bundesamt für Statistik (BFS) hat in der Folge das UID-Register aufgebaut, welches als Referenzregister die eindeutige Identifikation der Unternehmen sowie die Zuweisung der UID sicherstellt.

Ende 2013 wurde die UID bei den 28 kantonalen Handelsregistern sowie beim Mehrwertsteuerregister eingeführt und so zwei zentrale UID-Stellen angeschlossen.

Seit 2014 ist die UID die gültige Identifikationsnummer für die Handelsregister wie auch für die Mehrwertsteuer. Für über 280‘000 Unternehmen, die in beiden Registern eingeschrieben sind, bedeutet dies bereits heute eine Reduktion der Anzahl zu führender Identifikationsnummern.

Der Anschluss der weiteren UID-Stellen erfolgt sukzessive bis Ende 2015. 

Rechnung 2013 des Bundes im Plus

Der Rechnungsabschluss 2013 weist höhere Einnahmen auf als budgetiert (+0,6 Mrd.) und übertrifft damit die Erwartungen gemäss der Hochrechnung vom vergangenen September. Verantwortlich dafür ist die Verrechnungssteuer, die das drittbeste Ergebnis ihrer Geschichte erzielte und den budgetierten Wert deutlich übertraf (+1,1 Mrd.); der Grund liegt insbesondere bei den vergleichsweise geringen Rückerstattungen. Die direkte Bundessteuer blieb deutlich unter dem Budget (-0,6 Mrd.). Bei den übrigen Fiskaleinnahmen ergaben sich nur geringe Abweichungen gegenüber den budgetierten Werten, so insbesondere auch bei der wichtigsten Einnahmeposition, der Mehrwertsteuer.

MWST - einfacherer Zugang zu MWST-Infos

Die ESTV hat ihre Publikationen zur Mehrwertsteuer-Praxis webbasiert aufgeschaltet und an eine leistungsfähige Suchmaschine gekoppelt. Dadurch können Informationen zur MWST einfach, rasch und individuell gefunden sowie ausgedruckt werden. Die webbasierten Publikationen ersetzen die bisher in Papierform und als pdf-Dokument erschienen MWST-Infos, MWST-Branchen-Infos und MWST-Praxis-Infos.

https://www.gate.estv.admin.ch/mwst-webpublikationen/public/pages/search/search.xhtml?winid=212808

Durchschnittliche Jahresteuerung 2013 bei -0,2 %

Der vom Bundesamt für Statistik (BFS) berechnete Landesindex der Konsumentenpreise sank im Dezember 2013 um 0,2 % und erreichte den Stand von 98,9 Punkten (Dezember 2010=100). Im Vergleich zum Vorjahresmonat betrug die Teuerung +0,1 %, verglichen mit Jahresraten von ebenfalls +0,1 % im November 2013 und von -0,4 % im Dezember 2012. Die durchschnittliche Jahresteuerung betrug im Jahr 2013 -0,2 %.

Autobesitzer müssen büssen

Wenn bei einem Park- oder Tempovergehen der tatsächliche Lenker nicht bekannt ist, muss neu der Fahrzeughalter die Busse bezahlen. Er kann sich nicht mehr damit herausreden, dass er selber nicht gefahren sei und nicht wisse, wer sonst das Auto gelenkt habe.

Kein Alkohol für Neulenker

Während einer 3-jährigen Probezeit dürfen Neulenker am Steuer nicht mehr als 0,1 Promille Alkohol im Blut haben. Das Alkoholverbot gilt zudem für Fahrschüler, Fahrlehrer sowie Begleitpersonen von Lernfahrern.

Auch am Tag mit Licht

Auto- und Motorradfahrer müssen vom 1. Januar 2014 an auch am Tag das Licht einschalten, sonst droht eine Busse von 40 Fr. Die Pflicht gilt nicht für Mofas, E-Bikes, Velos und Fahrzeuge, welche vor 1970 in Verkehr gesetzt wurden.

Private Steueroptimierung

Folgende Massnahmen können Ihnen helfen, Ihre Steuerbelastung zu reduzieren:


Beiträge in die Säule 3a


Beiträge in die Säule 3a können im entsprechenden Beitragsjahr in vollem Umfang vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Bis zum Bezug der Kapitalleistungen im Vorsorgefall unterliegt das einbezahlte Kapital weder der Einkommens- noch der Vermögenssteuer. Die spätere Auszahlung unterliegt einem reduzierten Spezialsteuersatz.


Damit von der Steuerersparnis profitiert werden kann, müssen die Beiträge in die Säule 3a noch im laufenden Kalenderjahr beim Empfänger, also der Bank oder der Versicherung, gutgeschrieben werden.


Einkauf in die Pensionskasse


Ebenfalls vom steuerbaren Einkommen absetzbar sind Einkäufe in die Pensionskasse. Voraussetzung ist auch hier, dass die Einkaufssumme noch im laufenden Steuerjahr dem Empfänger gutgeschrieben wird. Die Höhe des zulässigen Einkaufs ist von der individuellen Deckungslücke abhängig und sollte bei der Pensionskasse erfragt werden.


Eine zusätzliche Steueroptimierung kann durch eine gestaffelte Einzahlung erreicht werden, damit die Progression über Jahre im hohen Bereich gebrochen wird.


Beim Einkauf in die Pensionskasse ist zu beachten, dass die steuerrechtliche Abzugsberechtigung von Einkäufen neu von den Steuerverwaltungen verweigert wird, wenn eine Kapitalauszahlung innerhalb der Sperrfrist von drei Jahren erfolgt

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