News Archiv

MWST - einfacherer Zugang zu MWST-Infos

Die ESTV hat ihre Publikationen zur Mehrwertsteuer-Praxis webbasiert aufgeschaltet und an eine leistungsfähige Suchmaschine gekoppelt. Dadurch können Informationen zur MWST einfach, rasch und individuell gefunden sowie ausgedruckt werden. Die webbasierten Publikationen ersetzen die bisher in Papierform und als pdf-Dokument erschienen MWST-Infos, MWST-Branchen-Infos und MWST-Praxis-Infos.

https://www.gate.estv.admin.ch/mwst-webpublikationen/public/pages/search/search.xhtml?winid=212808

Durchschnittliche Jahresteuerung 2013 bei -0,2 %

Der vom Bundesamt für Statistik (BFS) berechnete Landesindex der Konsumentenpreise sank im Dezember 2013 um 0,2 % und erreichte den Stand von 98,9 Punkten (Dezember 2010=100). Im Vergleich zum Vorjahresmonat betrug die Teuerung +0,1 %, verglichen mit Jahresraten von ebenfalls +0,1 % im November 2013 und von -0,4 % im Dezember 2012. Die durchschnittliche Jahresteuerung betrug im Jahr 2013 -0,2 %.

Autobesitzer müssen büssen

Wenn bei einem Park- oder Tempovergehen der tatsächliche Lenker nicht bekannt ist, muss neu der Fahrzeughalter die Busse bezahlen. Er kann sich nicht mehr damit herausreden, dass er selber nicht gefahren sei und nicht wisse, wer sonst das Auto gelenkt habe.

Kein Alkohol für Neulenker

Während einer 3-jährigen Probezeit dürfen Neulenker am Steuer nicht mehr als 0,1 Promille Alkohol im Blut haben. Das Alkoholverbot gilt zudem für Fahrschüler, Fahrlehrer sowie Begleitpersonen von Lernfahrern.

Auch am Tag mit Licht

Auto- und Motorradfahrer müssen vom 1. Januar 2014 an auch am Tag das Licht einschalten, sonst droht eine Busse von 40 Fr. Die Pflicht gilt nicht für Mofas, E-Bikes, Velos und Fahrzeuge, welche vor 1970 in Verkehr gesetzt wurden.

Private Steueroptimierung

Folgende Massnahmen können Ihnen helfen, Ihre Steuerbelastung zu reduzieren:


Beiträge in die Säule 3a


Beiträge in die Säule 3a können im entsprechenden Beitragsjahr in vollem Umfang vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Bis zum Bezug der Kapitalleistungen im Vorsorgefall unterliegt das einbezahlte Kapital weder der Einkommens- noch der Vermögenssteuer. Die spätere Auszahlung unterliegt einem reduzierten Spezialsteuersatz.


Damit von der Steuerersparnis profitiert werden kann, müssen die Beiträge in die Säule 3a noch im laufenden Kalenderjahr beim Empfänger, also der Bank oder der Versicherung, gutgeschrieben werden.


Einkauf in die Pensionskasse


Ebenfalls vom steuerbaren Einkommen absetzbar sind Einkäufe in die Pensionskasse. Voraussetzung ist auch hier, dass die Einkaufssumme noch im laufenden Steuerjahr dem Empfänger gutgeschrieben wird. Die Höhe des zulässigen Einkaufs ist von der individuellen Deckungslücke abhängig und sollte bei der Pensionskasse erfragt werden.


Eine zusätzliche Steueroptimierung kann durch eine gestaffelte Einzahlung erreicht werden, damit die Progression über Jahre im hohen Bereich gebrochen wird.


Beim Einkauf in die Pensionskasse ist zu beachten, dass die steuerrechtliche Abzugsberechtigung von Einkäufen neu von den Steuerverwaltungen verweigert wird, wenn eine Kapitalauszahlung innerhalb der Sperrfrist von drei Jahren erfolgt

Kanton St. Gallen: Steuermonitoring 2013 zeigt Druck auf Standortattraktivität

Das Institut für Finanzwissenschaften und Finanzrecht IFF der Universität St.Gallen hat im Auftrag des Finanzdepartementes des Kantons St.Gallens den Steuermonitor 2013 erstellt. Auf Basis von Steuerdaten für das Jahr 2012 wurde so die steuerliche Standortattraktivität des Kantons St.Gallen im Vergleich zu den anderen Kantonen ermittelt.

Die Ergebnisse des Steuermonitorings 2013 lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Einkommenssteuern: Die steuerliche Attraktivität des Kantons folgt in dieser Steuerklasse wie in den Vorjahren einem U-förmigen Verlauf. Der Kanton St. Gallen ist sowohl bei den tiefen wie auch den sehr hohen Einkommen steuerlich attraktiv, während er bei den mittleren Einkommensklassen an Wettbewerbsfähigkeit verliert. Vor allem gegenüber den Nachbarkantonen fällt der Kanton St. Gallen in diesem Bereich ab und belegt teilweise den letzten Rang. Betrachtet man die vier Stereotype Ledige, Rentner, Verheiratet ohne/mit Kindern, schneidet der Kanton St. Gallen bei den Ledigen klar am schlechtesten ab, während er bei den Verheirateten mit zwei Kindern hauptsächlich aufgrund der hohen Kinderabzüge steuerlich relativ attraktiv ist. Gegenüber dem Jahre 2011 hat der Kanton St. Gallen durch die Steuerfusserhöhung an steuerlicher Attraktivität verloren und ist nun punktuell sogar schlechter klassiert als vor der Einführung des Steuertarifs 2010.
  • Vermögenssteuern: Auch bei der Vermögenssteuer ist ein U-förmiger Verlauf ersichtlich. Allerdings ist die Belastung im schweizweiten Vergleich generell hoch. Die Nachbarkantone weisen zudem fast durchgehend tiefere Vermögenssteuerbelastungen aus als der Kanton St.Gallen. Gegenüber dem Jahr 2011 hat der Kanton St.Gallen an Attraktivität verloren.
  • Unternehmensbesteuerung: Gegenüber dem Vorjahr haben sich bei der Unternehmensbesteuerung nur geringfügige Änderungen ergeben. Der Kanton St.Gallen zwar einen Rang verloren, ist jedoch unter den Kantonen nach wie vor im vorderen Mittelfeld rangiert. Im internationalen Vergleich ist der Kanton St. Gallen für Unternehmen steuerlich weiterhin sehr attraktiv, wobei er aufgrund der Möglichkeit der Anrechnung der Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer bei der effektiven Grenzsteuerbelastung sogar noch etwas besser abschneidet als bei der effektiven Durchschnittssteuerbelastung.

Die per 1. Januar 2013 erfolgte Erhöhung des Steuerfusses auf 115 Basispunkte führt bei gleichbleibender Steuerpolitik in den anderen Kantonen vor allem bei der Einkommensteuer zu einer Verminderung der steuerlichen Standortattraktivität. Bei der Vermögenssteuerbelastung konnte der Kanton St. Gallen seine Positionierung hingegen mehrheitlich beibehalten. Allerdings ist anzumerken, dass die interkantonalen Unterschiede bei der Vermögensteuer grösser ausfallen als bei der Einkommensteuer und eine leichte Veränderung der Steuerbelastung aus diesem Grund weniger schnell eine Rangverschiebung bewirkt.

Steuererlass - Bundesrat will Änderungen vornehmen

Der Bundesrat hat die Botschaft zu einem Bundesgesetz über eine Neuregelung des Steuererlasses verabschiedet. Künftig sollen die Kantone sämtliche Gesuche um Erlass der direkten Bundessteuer beurteilen. Die Eidgenössische Erlasskommission für die direkte Bundessteuer (EEK) soll aufgehoben werden. Damit sollen Doppelspurigkeiten zwischen den Kantonen und dem Bund beseitigt und das Steuersystem vereinfacht werden.

< 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 >
login | impressum
© leda.ch webdesign