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Bundesrat lehnt Steuerbefreiung von Kinder- und Ausbildungszulagen ab

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung die Botschaft zur Volksinitiative „Familien stärken! Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen“ verabschiedet und empfiehlt, die Initiative abzulehnen und ihr keinen Gegenvorschlag gegenüberzustellen. Die Familien sollen weiterhin vorwiegend mit Instrumenten ausserhalb des Steuerrechts gefördert werden. Im Steuerrecht wird den Kinderkosten bereits heute angemessen Rechnung getragen, was zur Folge hat, dass rund die Hälfte der Haushalte mit Kindern keine direkte Bundessteuer bezahlt. Eine steuerliche Freistellung der Kinder- und Ausbildungszulagen wäre nicht zielgerichtet und würde zu Mindereinnahmen von rund 1 Milliarde Franken für Bund, Kantone und Gemeinden führen.

Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Revision des Steueramtshilfegesetzes

Der Bundesrat hat von den Ergebnissen des Vernehmlassungsverfahrens zur Teilrevision des Steueramtshilfegesetzes Kenntnis genommen und die entsprechende Botschaft zuhanden der eidgenössischen Räte verabschiedet. Mit der vorgesehenen Präzisierung bei der nachträglichen Information betroffener Personen erfüllt die Schweiz den OECD-Standard.

Die Vernehmlassung wurde vom 14. August bis 18. September 2013 durchgeführt. Mehrheitlich positiv aufgenommen wurde dabei der Vorschlag zur nachträglichen Information von Personen, die Gegenstand eines Amtshilfeverfahrens sind. Damit wird die Schweiz den geltenden internationalen Standard erfüllen. Bisher sah das Gesetz vor, dass die Steuerpflichtigen ohne jede Ausnahme vor der Übermittlung der sie betreffenden Daten an den ersuchenden Staat informiert werden mussten.

Aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse präzisiert der Bundesrat in seiner Vorlage, dass eine nachträgliche Information der Steuerpflichtigen nur in Ausnahmefällen erfolgen kann. Der ersuchende Staat wird sein Gesuch auch begründen müssen, beispielsweise indem er die Gefährdung der Untersuchung geltend machen kann, wenn die Information vorgängig erfolgt.

Was die Gruppenersuchen anbelangt, so sind diese bereits nach dem geltenden Gesetz möglich. Um die Effizienz zu verbessern, sieht die Revision ein auf Gruppenersuchen zugeschnittenes Informationsverfahren vor. Dem Bundesrat wird mit dem Entwurf die Kompetenz eingeräumt, den erforderlichen Inhalt von Gruppenersuchen festzulegen. Er wird dabei dem internationalen Standard Rechnung tragen.

Starke Opposition hat die Vernehmlassung bei der Frage der Amtshilfegesuche auf der Grundlage gestohlener Daten zutage gebracht. Der Bundesrat wollte die Situation, dass die Schweiz aufgrund einer sehr restriktiven Praxis auf zahlreiche Ersuchen nicht eintreten kann, deblockieren. Gemäss Vernehmlassungsentwurf hätte die Schweiz mit der strengen Auflage auf Ersuchen eintreten können, dass der ersuchende Staat diese Daten nur passiv, beispielsweise über einen Drittstaat, auf legale Weise erlangt hat. Weiterhin nicht eingetreten wäre die Schweiz hingegen auf Ersuchen gestützt auf aktiv beschaffte Daten.

Diese Lockerung hätte auch günstigere Voraussetzungen für die Schweiz in Bezug auf das Global Forum geschaffen, das in der zweiten Beurteilungsphase die Effizienz der Amtshilfe in der Praxis untersucht. Die Vernehmlassungsteilnehmer haben aber jede Praxisänderung abgelehnt. Der Bundesrat hat deshalb beschlossen, auf die vorgesehene Bestimmung zu verzichten.

Der Bundesrat erachtet die Revision des Steueramtshilfegesetzes aufgrund der internationalen Entwicklung im Steuerbereich als notwendig. Bei ihrem Gipfel im September 2013 haben die G20-Staaten erneut alle Jurisdiktionen aufgefordert, die Empfehlungen des Global Forum umgehend umzusetzen. Der Aufruf richtet sich insbesondere an jene Staaten, die wie die Schweiz noch nicht zur zweiten Phase der Peer Review zugelassen worden sind. Ausserdem beginnt das Global Forum diesen Herbst mit der Schlussbenotung der ersten 50 Staaten, die beide Phasen der Peer Review absolviert haben.

Diese Schlussbenotungen werden international eine erhebliche Wirkung haben. Solange die Schweiz die beiden Phasen der Peer Review nicht besteht, wird der Druck und damit das Risiko von schwarzen Listen und anderen bilateralen und multilateralen Sanktionsmassnahmen zunehmen.

Der Bundesrat beschliesst Unterzeichnung des Amtshilfe-Übereinkommens und verabschiedet Mandatsentwurf zur Zinsbesteuerung mit der EU

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung weitere Massnahmen zur Umsetzung seiner Finanzmarktpolitik im Steuerbereich getroffen. Er hat der Unterzeichnung des OECD-/Europarats-Übereinkommens über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen zugestimmt. Ausserdem hat er einen Mandatsentwurf für Revisionsverhandlungen über das mit der EU abgeschlossene Zinsbesteuerungsabkommen verabschiedet.

Die Schweiz bekennt sich seit März 2009 zur Einhaltung der internationalen Standards in Steuerfragen. Die Unterzeichnung des OECD-/Europarats-Übereinkommens unterstreicht den Willen der Schweiz, diese Standards zu erfüllen. Sie bekräftigt zudem das Engagement der Schweiz bei der weltweiten Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung im Hinblick auf die Wahrung der Integrität und die Reputation des Finanzplatzes Schweiz.

Revision des Zinsbesteuerungsabkommens

Ausserdem hat der Bundesrat einen Mandatsentwurf für Revisionsverhandlungen über das mit der EU abgeschlossene Zinsbesteuerungsabkommen verabschiedet. Der Entscheid nimmt Bezug auf das Mandat, das der EU-Finanzministerrat am 14. Mai 2013 für Verhandlungen der EU-Kommission über eine Anpassung der mit der Schweiz und anderen Drittstaaten abgeschlossenen Zinsbesteuerungsabkommen verabschiedet hat. Die EU will damit die Anpassung dieser Abkommen an die geplante Revision der EU-Zinsbesteuerungsrichtlinie sicherstellen.

Die Schweiz hat sich bereits seit 2009 gesprächsbereit über eine Revision des Abkommens zur Beseitigung bestehender Lücken gezeigt. Jedoch soll eine Anpassung des Abkommens nur vereinbart werden, wenn im Rahmen von MIFID eine befriedigende Lösung bei der Ausgestaltung der Drittstaatenregelung für die Erbringung grenzüberschreitender Finanzdienstleistungen gefunden wird.

Der Mandatsentwurf, den das EFD in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) erarbeitet hat, wird den zuständigen parlamentarischen Kommissionen und den Kantonen unterbreitet. Anschliessend wird der Bundesrat das definitive Mandat verabschieden, worauf die Verhandlungen mit der EU-Kommission aufgenommen werden können. Der Inhalt des Mandats bleibt vertraulich.

Der Bundesrat ist gegen die Einführung einer nationalen Erbschaftssteuer

Die Einführung einer Bundeserbschafts- und Schenkungssteuer würde die Steuerhoheit der Kantone einschränken. Der Bundesrat hat heute beschlossen, die Volksinitiative „Millionenerbschaften besteuern für unsere AHV“ zur Ablehnung zu empfehlen. Er hat das Eidg. Finanzdepartement beauftragt, eine entsprechende Botschaft auszuarbeiten.

Erbschafts- und Schenkungssteuern liegen in der Schweiz traditionell in der Kompetenz der Kantone und Gemeinden. Diese Kompetenzordnung, die den Kantonen beträchtliche Einnahmen sichert, soll nach dem Willen des Bundesrates beibehalten werden. Die Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren lehnt eine Bundeserbschaftssteuer denn auch entschieden ab, weil sie einen Eingriff in die Steuerhoheit und das Steuersubstrat der Kantone darstellt.

Die Volksinitiative „Millionenerbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform)" wurde am 15. Februar 2013 eingereicht und möchte neu dem Bund die Kompetenz zur Erhebung einer nationalen Erbschafts- und Schenkungssteuer übertragen und Nachlässe von über 2 Mio. Franken mit einem Steuersatz von 20 Prozent besteuern. Die Einnahmen sollen zu zwei Dritteln für die AHV verwendet werden. Ein Drittel soll den Kantonen verbleiben.

Hypothekarischer Referenzzinssatz bei Mietverhältnissen sinkt auf 2 %

Der hypothekarische Referenzzinssatz beträgt neu 2,0 Prozent und liegt damit 0,25 Prozentpunkte unterhalb des letztmals publizierten Satzes. Er gilt für die Mietzinsgestaltung in der ganzen Schweiz.

Quellensteuerabkommen: die Schweiz überweist 1. Tranche an Grossbritannien und Österreich

Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat die Überweisung einer ersten Tranche aus der Nachbesteuerung von Vermögen an die britische und die österreichische Steuerbehörde veranlasst und die ersten Meldungen über die Offenlegungen von Vermögen übermittelt. Dabei wurden umgerechnet rund 900 Millionen Franken an Steuergeldern überwiesen und Vermögenswerte von umgerechnet rund 12 Milliarden Franken offengelegt. Damit kommt die Schweiz einer Verpflichtung nach, die in den bilateralen Quellensteuerabkommen mit den beiden Ländern festgehalten ist. Es handelt sich dabei um eine erste Tranche, weitere Ueberweisungen und Uebermittlungen werden in den nächsten Monaten folgen. Mit dieser Massnahme werden die in der Schweiz liegenden Vermögen von in Grossbritannien und Österreich ansässigen Bankkunden steuerlich regularisiert.

Verhandlungen zu ähnlichen Abkommen sind zurzeit mit Italien und Griechenland im Gang.

Weniger Steuersenkungen im Kanton Thurgau

Die Jahre, in denen die Politischen Gemeinden weitverbreitet ihre Steuerfüsse senkten, sind im Kanton Thurgau vorbei, wie das Amt für Statistik in seiner neuen Publikation «Staatssteuerertrag & Steuerfüsse» feststellt. 2013 setzten nur noch 10 der 80 Thurgauer Gemeinden niedrigere Steuerfüsse als im Vorjahr fest. 2 Gemeinden erhöhten sie sogar. Dabei war die Veränderung nach oben oder unten immer moderat und betrug höchstens 5 %. Der durchschnittliche Gemeindesteuerfuss liegt 2013 nahezu unverändert bei 58,5 %, lediglich 0,1 % niedriger als im Vorjahr.

Am stärksten sanken 2013 die Gemeindesteuerfüsse in Hohentannen (neu: 64 %) und Müllheim (55 %). Anhebungen gab es in Gottlieben und Aadorf, wobei der Satz mit 40 % und 55 % aber immer noch unter dem kantonalen Durchschnitt bleibt. 

Kantonsweit liegt der durchschnittliche Gesamtsteuerfuss bei rund 290 %. Am steuergünstigsten lebt es sich in den Gemeinden Bottighofen, Salenstein und Ermatingen (Gesamtsteuerfüsse unter 250 %). Eine vergleichsweise hohe Belastung tragen die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinden Birwinken, Arbon, Raperswilen, Salmsach, Fischingen, Pfyn und Homburg (315 % oder mehr). Die Gemeinden mit einer hohen Steuerbelastung haben meistens eine tiefe Pro-Kopf-Steuerkraft und umgekehrt.

Beitritt Kroatiens zur Europäischen Union per 01.07.2013

Die EU wird am 1. Juli 2013 Kroatien aufnehmen und neu aus 28 Mitgliedstaaten bestehen. Kroatien unterhält derzeit mit der EFTA noch ein multilaterales Freihandelsabkommen und mit der Schweiz ein bilaterales Landwirtschaftsabkommen. Diese Abkommen sind per 1. Juli 2013 gekündigt worden.

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