News Archiv

Der Bundesrat hält an Aufwandbesteuerung fest

Die Aufwandbesteuerung ist nach Ansicht des Bundesrates ein wichtiges standortpolitisches Instrument mit volkswirtschaftlicher Bedeutung. Der Bundesrat empfiehlt die Volksinitiative „Schluss mit den Steuerprivilegien für Millionäre (Abschaffung der Pauschalbesteuerung)“ deswegen zur Ablehnung. Er hat an seiner heutigen Sitzung eine entsprechende Botschaft verabschiedet. Darin hält er unter anderem fest, dass die Aufwandbesteuerung erst kürzlich revidiert und von den eidgenössischen Räten im Herbst 2012 verabschiedet wurde. Mit dieser Revision wurde ein ausgewogener Kompromiss zwischen Steuergerechtigkeit und Standortattraktivität erzielt, der nicht bereits wieder in Frage gestellt werden sollte.

Bei der Besteuerung nach dem Aufwand werden die Steuern nicht auf Basis des tatsächlichen Einkommens und Vermögens, sondern nach den im In- und Ausland entstandenen Lebenshaltungskosten der steuerpflichtigen Person und der von ihr unterhaltenen Personen bemessen. Die Volksinitiative fordert die Abschaffung dieser Besteuerungsform für die Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuern. Sie wurde am 19. Oktober 2012 eingereicht. Im Jahr 2012 zählte die Schweiz gemäss Angaben der Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren 5634 aufwandbesteuerte Personen, und die Steuererträge beliefen sich auf  insgesamt 695 Mio. Fr.

Mit der am 28. September 2012 beschlossenen Revision gelten ab 2016 erhöhte Anforderungen, um zur Aufwandbesteuerung zugelassen zu werden. Die Bemessungsgrundlage zur Berechnung der Steuer muss mindestens das Siebenfache der Wohnkosten betragen und darf bei der direkten Bundessteuer nicht tiefer sein als 400‘000 Fr. Auch die Kantone müssen eine Mindestbemessungsgrundlage festlegen, deren Höhe sie aber frei bestimmen können. 

EU-Steuerrückbehalt für 2012 beträgt 615 Millionen Franken!

Der Bruttoertrag aus der Erhebung des Steuerrückbehalts auf Zinserträgen von EUSteuerpflichtigen in der Schweiz für das Steuerjahr 2012 beträgt 615,4 Millionen Franken. Im Vorjahr waren es 506,5 Millionen Franken.


Gemäss dem Zinsbesteuerungsabkommen mit der EU, das seit 1. Juli 2005 in Kraft ist, wurde ab 1. Juli 2008 ein Steuerrückbehalt von 20 Prozent erhoben, und seit 1. Juli 2011 gilt der Höchstsatz von 35 Prozent. Der Ertrag fällt zu 75 Prozent an die begünstigten Mitgliedstaaten. 25 Prozent verbleiben der Eidgenossenschaft, wovon 10
Prozent den Kantonen zustehen.


Die Zahlungsfrist für die im Laufe des letzten Jahres von den schweizerischen Zahlstellen einbehaltenen EU-Steuerrückbehalten auf Zinszahlungen zu Lasten von natürlichen Personen, die in EU-Mitgliedstaaten wohnen, lief am 31. März 2013 ab. Der Bruttoertrag teilt sich wie folgt auf: An die EU-Mitgliedstaaten werden 461,6 Millionen überwiesen, der Anteil der Schweiz beträgt 153,8 Millionen Franken. Davon gehen 138,5 Millionen Franken an den Bund und 15,3 Millionen Franken an die Kantone.


Das Abkommen sieht zudem vor, dass die Empfänger von Zinszahlungen zwischen dem Steuerrückbehalt und einer freiwilligen Meldung an die Steuerbehörden wählen können. Insgesamt gingen für 2012 rund 61’000 Meldungen ein. 

Warnung vor www.scasino.com

Das SECO warnt vor der Webseite www.scasino.com, auf welcher illegale Online-Glücksspiele angeboten werden. Die Webseite hat keinerlei Bezug zur Schweiz, obwohl die Verwendung des Schweizer Wappens sowie zahlreiche Hinweise auf die Schweiz dies fälschlicherweise vermuten lassen.

Auf der Webseite www.scasino.com werden verschiedene nach Schweizer Gesetzgebung illegale Online-Glücksspiele angeboten. Die Webseite wird von der Firma Electra Work Limited und ihrer Tochtergesellschaft iGlobal Media Entertainment Limited betrieben. Die Betreiberfirmen bezeichnen ihr Angebot als „SWISS casino“ und werben mit Schweizer Qualität. Darüber hinaus verwenden sie das Schweizer Wappen. Die Webseite www.scasino.com hat jedoch mit der Schweiz nichts zu tun.

Die auf der Webseite angebotenen Online-Glücksspiele wurden von der Eidgenössischen Spielbankenkommission nie genehmigt. Nach heutiger Rechtslage ist die Durchführung von Glücksspielen über das Internet verboten. Zudem haben die Betreiberfirmen ihren Sitz nicht in der Schweiz, sondern in Gibraltar.

Darum Finger weg vor illegalen Glückspielen im Internet!

Der hypothekarische Referenzzinssatz bei Mietverhältnissen bleibt bei 2,25 %

Der hypothekarische Referenzzinssatz beträgt 2,25 % und verbleibt damit auf demselben Stand wie der letztmals publizierte Satz. Dieser gilt für die Mietzinsgestaltung in der ganzen Schweiz.

Der Bundesrat will Schwächen im Steuerstrafrecht beseitigen

 Das Steuerstrafrecht trägt entscheidend dazu bei, dass die Steuern ordnungsgemäss bezahlt werden. Das geltende Recht weist aber verschiedene Schwächen auf. Insbesondere gelten für die einzelnen Steuerarten stark unterschiedliche Regelungen, Untersuchungsmittel und Kompetenzen. Dies führt zu Rechtsunsicherheit für Betroffene und zu Behinderungen im Verfahren. Der Bundesrat will die wesentlichen Schwächen beseitigen: Die Verfahren sollen für die verschiedenen Steuerarten vereinheitlicht werden. Damit gelten einheitliche Rechtsmittel, und eine Überbestrafung wird vermieden. In den Verfahren kommen dieselben Untersuchungsmittel zur Anwendung. Bereits nach geltendem Recht kann im Bereich der indirekten Steuern auf Informationen bei Banken zugegriffen werden. Mit der Vereinheitlichung der Strafverfahren sollen die kantonalen Steuerbehörden bei den direkten Steuern ebenfalls Zugang zu solchen Informationen erhalten. Der Zugang ist auf Steuerstrafverfahren beschränkt und setzt zudem jeweils die Ermächtigung des Vorstehers der kantonalen Steuerverwaltung voraus; im Veranlagungsverfahren bleibt das Bankgeheimnis auch gegenüber den Steuerbehörden bestehen. Der Bundesrat hat dazu eine Vorlage in die Vernehmlassung geschickt, die bis zum 30. September 2013 dauert.

Das geltende Recht regelt die Strafbestimmungen und die Verfahren je nach Steuerart unterschiedlich. Wenn Widerhandlungen mehrere Steuerarten betreffen, führt dies zu getrennten  Verfahren mit allenfalls unterschiedlicher  strafrechtlicher Beurteilung und dem Risiko zur Überbestrafung. Durch die Vereinheitlichung der Verfahren und der Straftatbestände wird die Rechtssicherheit im Steuerstrafrecht verbessert. Es wird sichergestellt, dass ein Sachverhalt in allen Verfahren gleich verfolgt und beurteilt wird.

Einheitliche Straftatbestände

Die derzeit geltende Unterscheidung zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug wird seit langem kritisiert. Mit der Vorlage werden die Tatbestände neu definiert. Der Steuerbetrug ist neu eine qualifizierte Form der Steuerhinterziehung, so dass eine doppelte Bestrafung für das eine und das andere Delikt ausgeschlossen ist. Diese Konzeption entspricht den Tatbeständen bei den indirekten Steuern. Inhaltlich werden die Straftatbestände aus der Vorlage zur Umsetzung der revidierten Empfehlungen der Groupe d‘action financière (GAFI) zur Geldwäschereibekämpfung übernommen. Diese Vorlage war am 27. Februar 2013 in die Vernehmlassung geschickt worden.

Einheitliche Untersuchungsmittel: Zugang zu Bankdaten

Den kantonalen Steuerbehörden fehlen heute angemessene Untersuchungsmittel, um eine umfassende Untersuchung von Steuerstraftaten bei den direkten Steuern gewährleisten zu können. Die kantonalen Steuerbehörden können einem Verdacht auf eine Steuerstraftat nur beschränkt nachgehen, da ihnen ausser der Befragung der steuerpflichtigen Person nur sehr wenige Massnahmen zur Verfügung stehen. Drittpersonen können sie im Strafverfahren betreffend direkte Steuern nur in sehr beschränktem Umfang und Banken gar nicht befragen. Davon profitieren steuerunehrliche Personen. Im Steuerstrafverfahren sollen daher Auskünfte von Banken und damit der Zugang zu deren Informationen auch bei den direkten Steuern ermöglicht werden. Allerdings können bei Banken nur mit Ermächtigung des Vorstehers der betroffenen kantonalen Steuerverwaltung Informationen eingefordert werden.

 

Der Bundesrat empfiehlt die Volksinitiative „Für Ehe und Familie“ zur Annahme

 Der Bundesrat hat den Ergebnisbericht der Vernehmlassung zur Abschaffung der steuerlichen Benachteiligung von Ehepaaren zur Kenntnis genommen. Aufgrund der überwiegend negativen Antworten in der Vernehmlassung hat er beschlossen, die Vorlage vorläufig zu sistieren. Da er am Ziel festhält, die verfassungswidrige Mehrbelastung von Ehepaaren gegenüber Konkubinatspaaren abzuschaffen, empfiehlt er die Volksinitiative „Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe“ zur Annahme.

Mit ihrer Volksinitiative will die CVP eine Stärkung der Familie erreichen und die heute existierende Benachteiligung von Ehepaaren gegenüber Konkubinatspaaren beseitigen. Bei den Steuern sollen die Ehepaare eine Wirtschaftsgemeinschaft bilden. Im Sozialversicherungsrecht sollen verheiratete Rentnerehepaare nicht schlechter gestellt sein als Rentnerkonkubinatspaare. Für den Bundesrat hat die Beseitigung der Benachteiligung von Ehepaaren bei der direkten Bundessteuer ebenfalls eine hohe steuerpolitische Priorität.  Er schickte deshalb im vergangenen Jahr Vorschläge für eine entsprechende Gesetzesänderung in die Vernehmlassung.

Die Ergebnisse zeigen jetzt, dass wenig Konsens darüber besteht, wie die Beseitigung der Benachteiligung von Ehepaaren zu erfolgen hat. Der vorgeschlagene „Mehrfachtarif mit alternativer Steuerberechnung" stiess in der Vernehmlassung auf Kritik. Unter anderem wurde der erhöhte Verwaltungsaufwand bemängelt und das Modell als zu wenig transparent beurteilt. Insbesondere zeigten sich aber zu unterschiedliche Vorstellungen über die ideale Besteuerungsform von Ehepaaren. Strittig bleibt, ob die Besteuerung individuell oder gemeinsam zu erfolgen hat und welches der möglichen Besteuerungsmodelle die gesellschaftlichen Veränderungen der letzten Jahrzehnte am besten abzubilden vermag. Sehr unterschiedliche Vorstellungen bestehen ferner in Bezug auf die Belastungsrelationen zwischen Ein- und Zweiverdienerehepaaren. Der Bundesrat hat die Kritik zur Kenntnis genommen und die am 29. August 2012 in die Vernehmlassung gegebene Vorlage vorläufig sistiert.

Der Bundesrat ist aber weiterhin gewillt, die verfassungswidrige Mehrbelastung von Ehepaaren zu beseitigen. Mit der Empfehlung zur Annahme der CVP-Volksinitiative will er eine verfassungskonforme Besteuerung erreichen. Bei einer Annahme der Initiative würde der Grundsatz der gemeinsamen Besteuerung der Ehepaare in der Verfassung festgeschrieben. Dies würde die Chancen wesentlich erhöhen, in der Folge einen Konsens zu finden, wie die Überbesteuerung von Ehepaaren beseitigt werden kann.

Bei den Sozialversicherungen gibt es heute in einer Gesamtbetrachtung Solidaritätsflüsse von den unverheirateten zu den verheirateten Paaren. Zwar sind die Renten von AHV und IV für zwei Verheiratete auf 150 Prozent zweier Maximalrenten plafoniert, während für Unverheiratete keine solche Plafonierung besteht. Trotzdem sind die Verheirateten insgesamt bessergestellt, denn sie können von AHV und IV Leistungen erhalten oder von Beitragserleichterungen profitieren, die Konkubinatspaaren nicht zustehen. Auch in anderen Sozialversicherungen wie der beruflichen Vorsorge, der Unfallversicherung oder der Militärversicherung werden Ehepaare speziell geschützt und gegenüber den anderen Versicherten finanziell privilegiert. Nach Ansicht des Bundesrats gibt es bei den Sozialversicherungen somit keine Benachteiligung von Ehepaaren, die zu korrigieren wäre.

Bei einer Annahme der Initiative können sich die Änderungen somit auf die Ehepaarbesteuerung beschränken. Der Bundesrat hat das Eidgenössische Finanzdepartement beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Departement des Inneren und dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement  eine entsprechende Botschaft auszuarbeiten. Die Initiative wurde am 5. November 2012 eingereicht.

Die Anmeldung zur Mehrwertsteuer ist neu elektronisch möglich

Die Eidgenössische Steuerverwaltung ermöglicht es Unternehmen ab sofort, sich vollständig elektronisch für die Mehrwertsteuer anzumelden. 

Mit der Online-Anmeldung für die MWST wird der bisherige Anmeldeprozess vereinfacht. Die betroffenen Unternehmen müssen den Fragebogen nicht mehr ausdrucken und per Post an die ESTV schicken, sondern können das Dokument elektronisch einreichen. Einige weitere Formulare sind in der neuen Anwendung integriert und die Angaben dazu können online übermittelt werden. Das gilt für die Unterstellungserklärungen für Saldo- und Pauschalsteuersätze sowie für den Antrag um Abrechnung nach vereinnahmten Entgelten.

Als nächster Schritt soll die elektronische Einreichung der MWST-Abrechnung möglich werden.

Steuerbelastungsvergleich in den Schweizer Gemeinden

Die Eidg. Steuerverwaltung hat ihre Publikation zur Steuerbelastung 2012 in Schweizer Gemeinden veröffentlicht. Die Publikation mit den Ergebnissen für das Jahr 2012 orientiert über die Belastung durch Kantonssteuern, Gemeindesteuern und Kirchensteuern in 884 Schweizer Gemeinden für ausgewählte Steuersubjekte.

Mit nachfolgendem Link können Sie direkt auf die Datei zugreifen:

http://www.estv.admin.ch/dokumentation/00075/00076/00720/01454/index.html?lang=de

< 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 >
login | impressum
© leda.ch webdesign