- Höchstabzug Säule 3a für Steuerpflichtige mit 2. Säule CHF 6'883.00
- Höchstabzug Säule 3a für Steuerpflichtige ohne 2. Säule CHF 34'416.00
News Archiv
Höchstabzüge Säule 3a im Steuerjahr 2021
Veröffentlicht am 6. Okt. 2021
Die Zinssätze für die direkte Bundessteuer bleiben im 2021 gleich
Veröffentlicht am 6. Okt. 2021
Das Eidgenössische Finanzdepartement hat entschieden, für das Kalenderjahr 2021 weiterhin keinen Vergütungszins für vorzeitig entrichtete Beträge der direkten Bundessteuer auszurichten. Auch die Sätze für den Verzugszins und den Rückerstattungszins bleiben unverändert.
- Vergütungszins 2021 0 %
- Verzugs-/ Rückerstattungszins 3 %
COVID-19-KREDIT
Veröffentlicht am 26. März 2020
Das Formular zur Beantragung eines COVID-19-KREDITS wurde aufgeschaltet. Den Link dazu finden sie hier.
Zusätzliche Massnahmen des Bundes zur Stützung der Wirtschaft
Veröffentlicht am 26. März 2020
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 25. März 2020 weitere Massnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Ausbreitung des Coronavirus beschlossen.
Die neuen Massnahmen dienen dazu, die administrative Belastung zu reduzieren. Diese umfassen unter anderem folgende Punkte:
- Die Frist zur Voranmeldung für Kurzarbeit wird aufgehoben.
- Die Bewilligungsdauer von Kurzarbeit wird von 3 auf 6 Monate verlängert.
- Angepasst wird zudem die Verordnung, die die Kurzarbeitsentschädigung für arbeitgeberähnliche Angestellte ausrichtet. Sie erhalten CHF 3'320.00 für eine Vollzeitstelle. Es handelt sich dabei um eine Pauschale die nicht gekürzt wird.
Massnahme im Bereich der Beruflichen Vorsorge (BVG)
Der Bundesrat hat zudem beschlossen, dass die Arbeitgeber für die Bezahlung der Arbeitnehmerbeiträge die von ihnen gebildeten Arbeitgeberbeitragsreserven auflösen dürfen.
Notverordnung des Bundes zur Gewährung von Krediten
Veröffentlicht am 26. März 2020
Der Bundesrat hat an seiner ausserordentlichen Sitzung vom 25. März 2020 sich mit der Liquiditätshilfe für KMU's befasst. Die KMU's sollen raschen Zugang zu Krediten für die Überbrückung von Corona-bedingten Liquiditätsengpässen erhalten. Der Kredit kann am besten bei ihrer Hausbank beantragt werden. Sie werden vom Bund abgesichert. Die entsprechende Verordnung tritt am 26. März 2020 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt können Kreditgesuche beantragt werden.
Betroffene Unternehmen können Überbrückungskredite im Umfang von maximal 10% ihres Jahresumsatzes von ihrer jeweiligen Bank beantragen. Gewisse Minimalkriterien sind zu erfüllen, insbesondere muss das Unternehmen erklären, dass sie aufgrund der Corona-Pandemie wesentliche Umsatzeinbussen erleidet.
Bis zu CHF 500'000 werden Kredite unbürokratisch innert kurzer Frist ausbezahlt und zu 100% vom Bund verbürgt. Der Zinssatz beträgt 0%.
Merkblatt der AHV im Zusammenhang mit dem Coronavirus
Veröffentlicht am 24. März 2020
Die AHV hat ein Merkblatt publiziert, in welchem Sie die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit dem Coronavirus beantwortet. Das Merkblatt 2.13 finden sie hier.
Aktuelle Informationen zum Coronavirus in der Schweiz
Veröffentlicht am 24. März 2020
Über diesen Link können Sie die aktuelle Lage bezüglich Coronavirus abrufen.
Anmeldung für die Corona Erwerbsersatzentschädigung der selbständig Erwerbstätigen
Veröffentlicht am 23. März 2020
Die Ausgleichskassen haben nun das Formular für die Anmeldung der Erwerbsersatzentschädigung aufgeschaltet. Hier ist der Link für den Kanton Thurgau dazu.
Folgende, selbständig Erwerbstätige haben Anspruch auf Erwerbsersatzentschädigung:
- Personen, die ihre Erwerbstätigkeit wegen Quarantänemassnahmen unterbrechen müssen, erhalten höchstens 10 Taggelder.
- Eltern, die ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen müssen, weil die Fremdbetreuung ausfällt, erhalten nur ein Taggeld pro Bezugstag − auch wenn beide Elternteile die Erwerbstätigkeit unterbrechen.
- Selbstständigerwerbende, die wegen angeordneter Betriebsschliessung einen Erwerbsausfall erleiden, haben während der gesamten Dauer der Massnahmen Anspruch.
Ich empfehle Ihnen, anhand dieser Angaben zu prüfen, ob Sie einen Anspruch geltend machen können.