News Archiv

Auswirkungen des AIA auf Selbstanzeigen

Die Frage, wie sich der automatische Informationsaustausch (AIA) auf die Möglichkeit zur straflosen Selbstanzeige auswirkt, beurteilt die ESTV folgendermassen:

Die Beurteilung, ob eine Selbstanzeige die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, obliegt der zuständigen kantonalen Steuerverwaltung. Dies gilt auch für die Frage, ob die Steuerverwaltung von den zur Anzeige gebrachten Steuerfaktoren bereits Kenntnis hatte, und die Anzeige deshalb nicht aus eigenem Antrieb erfolgt.

Nach Ansicht der ESTV wird diese Kenntnis für dem AIA unterliegende Steuerfaktoren spätestens ab dem 30.09.2018 vorausgesetzt, so dass deren Anzeige nicht mehr aus eigenem Antrieb erfolgt. Deshalb ist nach Meinung der ESTV eine straflose Selbstanzeige für solche Einkommensfaktoren ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich.

Höchstabzüge Säule 3a im Steuerjahr 2018

Der Steuerabzug im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) bleibt für das Steuerjahr 2018 unverändert. Es gelten (gleich wie im Vorjahr) folgende Höchstabzüge:

  • Höchstabzug Säule 3a für Steuerpflichtige mit 2. Säule CHF 6’768.00
  • Höchstabzug Säule 3a für Steuerpflichtige ohne 2. Säule CHF 33’840.00
     

Am 1. Januar 2018 tritt die Teilrevision des MWST-Gesetzes in Kraft.

Neu ist für die obligatorische Steuerpflicht eines Unternehmens nicht mehr nur der Umsatz im Inland massgebend, sondern der Umsatz im In- und Ausland. Unternehmen, die weltweit einen Umsatz von mindestens CHF 100‘000 erzielen, werden ab dem ersten Franken Umsatz in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig. Bisher konnten ausländische Unternehmen bis zu einem Umsatz von CHF 100‘000 in der Schweiz ihre Leistungen ohne MWST erbringen, was zu Wettbewerbsnachteilen für das inländische Gewerbe insbesondere in den Grenzregionen geführt hat.

Die MWST-Sätze werden per 1. Januar 2018 angepasst

Die MWST-Sätze sind direkt in der Bundesverfassung verankert. Daher muss jede Änderung der MWST-Sätze durch eine Volksabstimmung von Volk und Ständen beschlossen werden. Seit 2011 gelten bei der MWST die Steuersätze von 8% (Normalsatz), 3,8% (Sondersatz Beherbergung) und 2,5% (reduzierter Satz).

Die Steuersätze reduzieren sich per 1. Januar 2018 wie folgt:

  • Normalsatz                                         bisher 8,0 %            neu 7,7 %
  • Sondersatz Beherbergung             bisher 3,8 %             neu 3,7 %
  • reduzierter Satz                                 bisher 2,5 %             neu 2,5 %

Der Anspruch auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer soll ausgedehnt werden

Die Verrechnungssteuer soll künftig auch dann zurückerstattet werden, wenn in der Steuererklärung versehentlich nicht deklarierte Einkünfte nachträglich gemeldet werden. Dies allerdings nur bei noch nicht rechtskräftigen Veranlagungen. Der Bundesrat hat das Eidgenössische Finanzdepartement beauftragt, eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage zur Änderung des Verrechnungssteuergesetzes auszuarbeiten.

Artikel 23 VStG soll dahingehend präzisiert werden, dass eine steuerpflichtige Person bei noch nicht rechtskräftigen Veranlagungen ihre versehentlich nicht deklarierten verrechnungssteuerbelasteten Einkünfte  nachdeklarieren kann, ohne dass der Rückerstattungsanspruch verwirkt. Dies soll sowohl bei spontanen Nachdeklarationen gelten als auch bei solchen, die anlässlich einer Nachfrage der Steuerbehörde erfolgen.

Heute kann eine steuerpflichtige Person eine unterlassene Deklaration nur spontan und bis spätestens zur Rechtskraft der ordentlichen Veranlagung nachholen, ohne dass der Rückerstattungsanspruch verwirkt. Die Rückerstattung ist dagegen ausgeschlossen, wenn die Nachdeklaration aufgrund einer Intervention der Steuerbehörde erfolgt.

Bussen und Bestechungsgelder sollen steuerlich nicht mehr abziehbar sein

Unternehmen sollen finanzielle Sanktionen mit Strafzweck und Bestechungsgelder nicht von den Steuern abziehen können. Der Bundesrat hat die Botschaft zum Bundesgesetz über die steuerliche Behandlung finanzieller Sanktionen verabschiedet. Mit der Vorlage soll die Motion Luginbühl «steuerliche Abzugsfähigkeit von Bussen» umgesetzt werden.

Das Quellensteuerabkommen mit Österreich wird aufgehoben

Das Quellensteuerabkommen zwischen der Schweiz und Österreich wird per 1. Januar 2017 aufgehoben. Auf diesen Zeitpunkt tritt das Abkommen zwischen der Schweiz und der EU über den automatischen Informationsaustausch (AIA) in Steuersachen in Kraft.

Auch mit dem Grossbritanien hat die Schweiz ein Quellensteuerabkommen abgeschlossen, das beim Übergang zum Standard des automatischen Informationsaustauschs mit der EU noch aufgehoben werden muss.

Der Bundesrat will den Abzug für Kinderdrittbetreuungskosten erhöhen

Um dem inländischen Fachkräftemangel entgegenzuwirken und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verbessern, sollen künftig höhere Abzüge bei den Kinderdrittbetreuungskosten zugelassen werden. Bei der direkten Bundessteuer ist ein Maximalabzug von CHF 25‘000 vorgesehen. Die Kantone ihrerseits sollen verpflichtet werden, für den Abzug der Kinderdrittbetreuungskosten mindestens CHF 10‘000 Franken vorzusehen

Der Abzug soll wie bisher allen Eltern zustehen, die aufgrund von Erwerbstätigkeit, Ausbildung oder Erwerbsunfähigkeit auf eine externe Kinderbetreuung angewiesen sind. Fallen die Kosten für die externe Betreuung tiefer aus als der Maximalabzug, sind nur die effektiven Kosten zum Abzug zugelassen. Profitieren von den neuen Abzügen können Eltern, deren Kinder das 14. Altersjahr noch nicht vollendet haben.

< 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 >
login | impressum
© leda.ch webdesign