Die Schweiz hat das Übereinkommen des Europarats und der OECD über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen (Amtshilfeübereinkommen) unterzeichnet und führt nun den internationalen spontanen Informationsaustausch in Steuersachen ein. Die Umsetzung des spontanen Informationsaustauschs erfolgt im revidierten Steueramtshilfegesetz, das am 1. Januar 2017 in Kraft treten soll.