Der Beitragssatz an die Erwerbsersatzordnung (EO) sinkt per 01.01.2016 von 0,5 % auf 0,45 %. Der Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil beträgt somit je 0,225 %. DER AHV/IV/EO-Beitragssatz beträgt damit neu für Arbeitgebende und Arbeitnehmende je 5,125 %.
News Archiv
Senkung des Beitragssatzes an die Erwerbsersatzordnung (EO) per 01.01.2016
Veröffentlicht am 4. Jan. 2016
Fahrtkosten Arbeitsweg - neue Regelungen ab 01.01.2016
Veröffentlicht am 4. Dez. 2015
Ab dem Steuerjahr 2016 wird der Abzug für Fahrtkosten zwischen Wohn- und Arbeitsort bei der direkten Bundessteuer auf CHF 3'000 pro Jahr begrenzt. Die Kantone können von dieser Regelung abweichen. Beispielsweise kennen die Kantone Zürich und Appenzell Innerrhoden weiterhin keine Fahrtkostenbeschränkung. Im Kanton St. Gallen dürfen inskünftig maximal CHF 3'655 pro Jahr abgezogen werden. Der Kanton Thurgau kennt neu eine Beschränkung auf CHF 6'000. Schliesslich hat der Kanton Appenzell Ausserrhoden bereits für das Jahr 2015 eine Beschränkung des Fahrtkostenabzugs auf CHF 6'000 eingeführt.
UVG-Lohnmaximum für das Jahr 2016
Veröffentlicht am 26. Okt. 2015
Am 1. Januar 2016 wird der Höchstbetrag des versicherten Verdienstes in der Unfallversicherung von CHF 126’000 auf CHF 148'200 erhöht.
Online-Abrechnung der Mehrwertsteuer
Veröffentlicht am 12. Okt. 2015
Unternehmen können die Mehrwertsteuer-Abrechnung neu elektronisch einreichen.
Rund 1,2 Mio. Mehrwertsteuerabrechnungen pro Jahr reichen die Unternehmen bei der ESTV ein. Die Online-Mehrwertsteuerabrechnung macht die Papierabrechnung nun überflüssig und ist ab sofort verfügbar.
Unternehmen können ihre Treuhänder bevollmächtigen, damit auch sie auf das Portal zugreifen können. Die Papierformulare bleiben gültig, der Postweg ist weiterhin offen.
Auf StartBiz.ch: Gründung einer AG oder GmbH
Veröffentlicht am 12. Okt. 2015
Das E-Government-Portal www.StartBiz.ch vom Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) bietet neu einen durchgängig elektronischen Prozess für die Neugründung von Kapitalgesellschaften an. Unternehmer erfassen bei StartBiz einen systemgestützten Auftrag, mit allen relevanten Eckdaten der zu gründenden AG oder GmbH. Die anschliessende Beurkundung und Beglaubigung der Unterschriften erfolgt über berechtigte Notarinnen oder Notare aus dem zentralen Register der Urkundspersonen.
Steuerabzug für Fahrkosten: die Obergrenze von CHF 3000 gilt bei der direkten Bundessteuer ab 2016
Veröffentlicht am 12. Okt. 2015
Unselbstständig Erwerbende dürfen bei der direkten Bundessteuer künftig maximal CHF 3000 für berufsbedingte Fahrkosten vom steuerbaren Einkommen abziehen. Als Folge des neuen Gesetzes zu Finanzierung und Ausbau der Eisenbahninfrastruktur (FABI) hat das Eidgenössische Finanzdepartement die Berufskostenverordnung auf den 1. Januar 2016 entsprechend angepasst.
Mit der Annahme von FABI können auch die kantonalen Gesetze angepasst werden. Das geänderte Steuerharmonisierungsgesetz erlaubt den Kantonen, für den Abzug der Fahrkosten einen Maximalbetrag festzusetzen. Die maximale Höhe dieses Abzugs wird von den Kantonen einzeln bestimmt.
Steuerwissen für Jugendliche
Veröffentlicht am 12. Okt. 2015
Die Website www.steuerneasy.ch erfreut sich zunehmender Beliebtheit. Seit der Lancierung vor zwei Jahren ist die Website bereits über 200‘000 Mal besucht worden. Das Interesse zeigt, dass Steuerinformationen speziell von jungen Personen gesucht sind.
Höchstabzüge Säule 3a) im Jahr 2016
Veröffentlicht am 12. Okt. 2015
Der Steuerabzug im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) bleibt für das Steuerjahr 2016 unverändert. Es gelten gleich wie im Vorjahr folgende Höchstabzüge:
- Höchstabzug Säule 3a für Steuerpflichtige mit 2. Säule CHF 6'768.00
- Höchstabzug Säule 3a für Steuerpflichtige ohne 2. Säule CHF 33'840.00