News Archiv

Höchstabzüge Säule 3a im Steuerjahr 2015

Nach Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung vom 13. November 1985 über die steuerliche Abzugsfähigkeit der Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen sind Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen bis jährlich 8 Prozent bzw. 40 Prozent des oberen Grenzbetrages nach Artikel 8 Absatz 1 des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge abziehbar. Der Bundesrat hat die Grenzbeträge der beruflichen Vorsorge mit Wirkung ab dem 1. Januar 2015 angepasst. Der obere Grenzbetrag wurde von CHF 84'240 auf CHF 84'600 erhöht. Damit gelten für den Steuerabzug im Rahmen der gebunden Selbstvorsorge (Säule 3a) folgende Höchstabzüge:

• Höchstabzug Säule 3a für Steuerpflichtige mit 2. Säule                     CHF   6'768
• Höchstabzug Säule 3a für Steuerpflichtige ohne 2. Säule                 CHF 33'840

Fortsetzung des Bevölkerungswachstums in der Schweiz

Ende 2013 belief sich die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz auf 8'139'600 Einwohner, was im Vergleich zu 2012 einem Anstieg von 100'600 Personen (+1,3%) entspricht. Die Zahl der Einwanderungen und jene der Auswanderungen haben zugenommen. Einbürgerungen sind der Hauptwachstumsfaktor der Bevölkerung schweizerischer Staatsangehörigkeit.

Vernehmlassung zur Unternehmenssteuerreform III

Der Bundesrat hat entschieden, die Vernehmlassung zur Unternehmenssteuerreform III zu eröffnen. Die Reform soll unter Berücksichtigung der internationalen Entwicklungen das schweizerische Steuersystem weiterentwickeln und die Wettbewerbsfähigkeit stärken. Die Attraktivität des Steuerstandortes Schweiz soll erhöht werden, und die Unternehmen sollen weiterhin einen wichtigen Beitrag an die Finanzierung der Aufgaben von Bund, Kantonen und Gemeinden leisten. Die Vorlage ist das Ergebnis mehrjähriger Vorbereitungsarbeiten, in welche die Kantone und die Wirtschaft eng einbezogen wurden.

Die Unternehmen mit kantonalem Steuerstatus kamen in den vergangenen Jahren jeweils für rund die Hälfte der Gewinnsteuereinnahmen des Bundes auf. Aufgrund der internationalen Entwicklungen, namentlich in der OECD, zeichnet sich ab, dass diese geltenden Regelungen nicht mehr im Einklang mit internationalen Standards sein werden. Als Folge dieser schwindenden Akzeptanz vermindert sich die Rechts- und Planungssicherheit für die Unternehmen.

Steuerpolitische Massnahmen

Der Bundesrat schlägt die Abschaffung von bestehenden Regelungen vor, die nicht mehr im Einklang mit internationalen Standards stehen werden. Dazu gehören insbesondere die kantonalen Steuerstatus für Holding-, Domizil- und gemischte Gesellschaften.

Neu sollen eine Lizenzbox sowie eine zinsbereinigte Gewinnsteuer eingeführt werden. Ferner sollen die Kantone die Möglichkeit erhalten, bei der Kapitalsteuer gezielte Erleichterungen einzuführen. Im Weiteren soll mit einem Bündel von Massnahmen die Systematik des Steuerrechts gestärkt werden. Dazu gehören die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital, Anpassungen beim Beteiligungsabzug und bei der Verlustverrechnung sowie eine umfassende Regelung für die Aufdeckung stiller Reserven.

Schliesslich soll auch die Besteuerung der Beteiligungsinhaber mit einer ausgewogenen Mischung von steuerentlastenden und steuerbelastenden Massnahmen angepasst werden. Damit trägt der Bundesrat insbesondere dem Umstand Rechnung, dass es im Zuge der Unternehmenssteuerreform III zu massvollen Gewinnsteuersatzsenkungen in den Kantonen kommen dürfte. Zu den diesbezüglichen Massnahmen gehören die Besteuerung von Kapitalgewinnen auf Wertschriften sowie Anpassungen beim Teilbesteuerungsverfahren auf Dividenden.

Weiteres Vorgehen

Die Vernehmlassung dauert bis zum 31. Januar 2015. Bei den weiteren Arbeiten werden neben den eingegangenen Vernehmlassungsantworten auch die zwischenzeitlichen internationalen Entwicklungen zu beachten sein.

Der Bundesrat klärt die steuerliche Behandlung von Bussen

Der Bundesrat hat an einen Bericht über die steuerliche Behandlung von Bussen verabschiedet. Bussen haben einen Strafcharakter und können nicht von den Steuern abgezogen werden. In Abzug gebracht werden können jedoch gewinnabschöpfende Sanktionen, die einen widerrechtlich erwirtschafteten und steuerbaren Gewinn abschöpfen.

Weder Privatpersonen noch Unternehmen können Steuerbussen abziehen. Dies ergibt sich aus den Regelungen des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) und des Gesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern von Bund und Kantonen (StHG). Auch übrige Bussen stellen nach Auffassung des Bundesrates keinen geschäftsmässig begründeten Aufwand dar und können somit nicht von der Bemessungsgrundlage des steuerbaren Gewinns abgezogen werden.

Berufskostenpauschalen und Naturalbezüge im Steuerjahr 2015

Pauschalabzüge für Berufskosten


Die Pauschalabzüge für Berufskosten im Steuerjahr 2015 erfahren keine Änderungen gegenüber dem Vorjahr. Es gilt weiterhin die vom Eidgenössischen Finanzdepartement am 21. Juli 2008 erlassene Änderung des Anhangs zur Verordnung vom 10. Februar 1993 über den Abzug von Berufskosten der unselbständigen Erwerbstätigkeit bei der direkten Bundessteuer.

 

Ansätze für die Bewertung von Naturalbezügen


Bei den Ansätzen für die Bewertung von Naturalbezügen ergeben sich ebenfalls keine Anpassungen. Damit gelten weiterhin die Merkblätter N1/2007 für Selbständigerwerbende, N2/2007 für Arbeitnehmende und NL1/2007 für die Land- und Forstwirtschaft.

 

Kein Ausgleich der Folgen der kalten Progression für das Steuerjahr 2015

 

Der Ausgleich der Folgen der kalten Progression erfolgt jährlich aufgrund des Standes des Landesindexes der Konsumentenpreise am 30. Juni vor Beginn der Steuerperiode. Die Folgen der kalten Progression wurden letztmals für das Steuerjahr 2012 angepasst. Am 30. Juni 2014 betrug der für den Ausgleich der Folgen der kalten Progression massgebende Indexstand 160.1 Punkte. Da dieser um 1.8 Indexpunkte tiefer ist als beim letzten Ausgleich für das Steuerjahr 2012, erübrigt sich mangels Teuerung eine Anpassung der Tarife und Abzüge für das Steuerjahr 2015.

Neue Zollbestimmungen für Reisende ab dem 1. Juli 2014

Ab 1. Juli 2014 gelten im Reiseverkehr neue Zollbestimmungen.

Gemäss den neuen Bestimmungen müssen Reisende, die Waren in die Schweiz einführen wollen, künftig am Zoll zwei grundsätzliche Fragen beantworten:

  • Übersteigt der Gesamtwert der Waren die Freigrenze von 300 Fr.?
  • Werden die definierten Freimengen überschritten?

Werden beide Fragen mit "Nein" beantwortet, sind keine Abgaben zu bezahlen. Sonst werden, je nachdem, Mehrwertsteuer- und/oder Zollabgaben fällig.

Wertfreigrenze bei der Mehrwertsteuer

Das Recht sieht bei der Mehrwertsteuer aus verwaltungsökonomischen Gründen eine Wertfreigrenze von 300 CHF pro Person und Tag für Waren vor, die Reisende zu ihrem privaten Gebrauch oder zum Verschenken einführen. Massgebend ist dabei der Wert aller mitgeführten Waren. Neu sind auch alkoholische Getränke und Tabakfabrikate der Wertfreigrenze anzurechnen. Wird der Betrag von 300 CHF  überschritten, ist die Mehrwertsteuer auf dem Gesamtwert aller Waren geschuldet.

Freimengen bei zollpflichtigen Waren

Fleisch und Fleischwaren

  • Zollfreie Freimengen pro Person und pro Tag: 1 kg
  • Zollabgaben für Mehrmenge in CHF: 17.- je kg

Alkoholische Getränke
Freimengen pro Person und pro Tag:

  • Alkoholgehalt bis 18 % Vol.: insgesamt 5 Liter und
  • Alkoholgehalt über 18 % Vol.: insgesamt 1 Liter

Tabakfabrikate
Freimengen pro Person und pro Tag:

  • Zigaretten/Zigarren: insgesamt 250 Stück oder
  • andere Tabakfabrikate: insgesamt 250 g

Der Bund budgetiert für das Jahr 2015 einen Überschuss von gut 500 Millionen Fr.

Der vom Bundesrat bereinigte Voranschlag 2015 sieht einen Überschuss von gut 500 Millionen Fr. vor. Um die Schuldenbremse einhalten zu können, hat der Bundesrat Sparmassnahmen im Umfang von 700 Millionen Fr. umgesetzt. Im Finanzplan steigen die Überschüsse auf bis zu 2,8 Milliarden Fr. an!

Zunahme der Unternehmensgründungen im Jahr 2012

Gemäss dem Bundesamtes für Statistik lag die Zahl der 2012 neu gegründeten Unternehmen in der Schweiz über jener von 2011. Insgesamt wurden 2012 11‘891 Unternehmen gegründet; dies sind 360 Unternehmen mehr als 2011. Die neu gegründeten Unternehmen schufen im Jahr 2012 insgesamt 13'604 Vollzeit- und 7398 Teilzeitstellen.

< 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 >
login | impressum
© leda.ch webdesign