Neu ist für die obligatorische Steuerpflicht eines Unternehmens nicht mehr nur der Umsatz im Inland massgebend, sondern der Umsatz im In- und Ausland. Unternehmen, die weltweit einen Umsatz von mindestens CHF 100‘000 erzielen, werden ab dem ersten Franken Umsatz in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig. Bisher konnten ausländische Unternehmen bis zu einem Umsatz von CHF 100‘000 in der Schweiz ihre Leistungen ohne MWST erbringen, was zu Wettbewerbsnachteilen für das inländische Gewerbe insbesondere in den Grenzregionen geführt hat.
News
Erhöhung der Saldosteuersätze MWST per 01.01.2024
Veröffentlicht am 12.07.2023
Die MWST Saldosteuersätze werden per 01.01.2024 wie folgt erhöht: 0,1 % auf 0,1 % 0,6 % auf 0,6 % 1,2 % auf 1,3 % 2,0 % auf 2,1 % 2,8 % auf 3,0 % 3,5 ... weiterlesen
Deklaration der MWST beim Übergang vom Jahr 2023 zum Jahr 2024
Veröffentlicht am 12.07.2023
Die MWST-Sätze werden auf den 01.01.2024 erhöht. In der Abrechnung des 3. Quartals 2023 können erstmals zu den neuen Steuersätzen deklariert werden. ... weiterlesen