Die Ausgleichskassen haben nun das Formular für die Anmeldung der Erwerbsersatzentschädigung aufgeschaltet. Hier ist der Link für den Kanton Thurgau dazu.
Folgende, selbständig Erwerbstätige haben Anspruch auf Erwerbsersatzentschädigung:
- Personen, die ihre Erwerbstätigkeit wegen Quarantänemassnahmen unterbrechen müssen, erhalten höchstens 10 Taggelder.
- Eltern, die ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen müssen, weil die Fremdbetreuung ausfällt, erhalten nur ein Taggeld pro Bezugstag − auch wenn beide Elternteile die Erwerbstätigkeit unterbrechen.
- Selbstständigerwerbende, die wegen angeordneter Betriebsschliessung einen Erwerbsausfall erleiden, haben während der gesamten Dauer der Massnahmen Anspruch.
Ich empfehle Ihnen, anhand dieser Angaben zu prüfen, ob Sie einen Anspruch geltend machen können.