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Bundesrat empfiehlt Annahme der Volksinitiative zur Abschaffung der „Heiratsstrafe“

Der Bundesrat empfiehlt in seiner Botschaft die Volksinitiative „Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe“ zur Annahme. Ihre steuerpolitischen Forderungen decken sich mit der vom Bundesrat verfolgten Politik, die Ungleichbehandlung von Ehe- und Konkubinatspaaren zu beseitigen. Im Bereich der Sozialversicherungen hingegen sind Ehepaare nicht schlechter gestellt als unverheiratete Paare, weshalb aus Sicht des Bundesrates kein Handlungsbedarf besteht.

Der Bundesrat strebt eine Ehepaarbesteuerung an, die im Einklang mit der Bundesverfassung steht. Er will deshalb die steuerliche Benachteiligung von bestimmten Ehepaaren gegenüber gleich situierten Konkubinatspaaren bei der direkten Bundessteuer beseitigen. Der jüngste Reformvorschlag des Bundesrates erfuhr indessen  in einer im Jahr 2012 durchgeführten Vernehmlassung wenig Zuspruch. Deren Ergebnis zeigte auf, dass die unterschiedlichen gesellschaftspolitischen Wertvorstellungen derzeit die Einigung auf ein Modell verunmöglichen.

Der Bundesrat entschied daraufhin, das Gesetzesvorhaben zu sistieren und die Initiative der CVP „Für eine Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe" zur Annahme zu empfehlen. Bei einer Annahme der Initiative würde der Grundsatz der gemeinsamen Besteuerung der Ehepaare in der Verfassung verankert. Damit würde die Chance erhöht, einen politischen Kompromiss zu finden, wie die aktuelle Überbesteuerung gewisser Ehepaare beseitigt werden kann. Eine Individualbesteuerung dagegen käme ohne neuerliche Verfassungsänderung als künftiges Besteuerungsmodell nicht mehr in Frage.

Mögliche Modelle der Umsetzung

Aufgrund des Wortlauts der Initiative wären künftig verschiedene Modelle der gemeinsamen Besteuerung möglich, um die noch bestehende Benachteiligung von Ehepaaren gegenüber den Konkubinatspaaren bei der direkten Bundessteuer zu beseitigen. Infrage kämen insbesondere Korrekturen am geltenden Tarif, die Einführung einer alternativen Steuerberechnung, ein Teil- oder Vollsplitting oder ein Familienquotientensystem. Je nach Ausgestaltung dieser Systeme beliefen sich die Mindereinnahmen beim Bund auf jährlich zwischen rund 1 bis 2,3 Milliarden Franken. Die Kantone hätten entsprechend ihrem Anteil an der direkten Bundessteuer 17 Prozent dieser Mindereinnahmen zu tragen.

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