Zur Ermittlung der Mehrwertsteuerpflicht sollen künftig die weltweit und nicht nur die im Inland erzielten Umsätze massgeblich sein. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung die Vernehmlassung für eine entsprechende Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes eröffnet. Mit der Teilrevision sollen auch Kleinsendungen aus dem Ausland an inländische Kundschaft ab einem jährlichen Umsatz von 100‘000 CHF der Mehrwertsteuer unterliegen. Die Vernehmlassung dauert bis zum 26. September 2014.
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Der Bundesrat eröffnet die Vernehmlassung zur Teilrevision des MWST-Gesetzes
Veröffentlicht am 13. Juni 2014