Der Bundesrat hat eine Änderung der Mehrwertsteuerverordnung (MWSTV) gutgeheissen und auf den 1. Januar 2015 in Kraft gesetzt. Mit dieser Massnahme sollen in Umsetzung der Motion Cassis die Wettbewerbsnachteile von inländischen gegenüber ausländischen Unternehmen verringert werden bis die vorgeschlagene Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes in Kraft tritt.
Ausländische Unternehmen sind künftig wie Schweizer Unternehmen steuerpflichtig, wenn sie im Inland Lieferungen erbringen, die der Bezugsteuer unterliegen und ihr Umsatz in der Schweiz mindestens CHF 100‘000 beträgt. Betroffen sind insbesondere ausländische Unternehmen, die in der Schweiz Arbeiten im Bauhaupt- und Baunebengewerbe ausführen. Wie bis anhin von der Steuerpflicht befreit sind ausländische Unternehmen, wenn sie ausschliesslich Dienstleistungen erbringen, die der Bezugsteuer unterliegen, auch wenn sie damit im Inland mehr als CHF 100'000 Umsatz pro Jahr erzielen.
Die Regelung soll bis zum Inkrafttreten der Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes (MWSTG) gelten und dient der besseren Durchsetzung der Mehrwertsteuerpflicht gegenüber den ausländischen Unternehmen. Mit der Teilrevision des MWSTG ist vorgesehen, dass inländische und ausländische Unternehmen ab dem ersten Franken Umsatz in der Schweiz steuerpflichtig werden, wenn sie weltweit mehr als CHF 100‘000 Umsatz erzielen.