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Der Bundesrat verabschiedet Botschaft über die Steuerbefreiung von juristischen Personen mit ideellen Zwecken

Juristische Personen mit ideellen Zwecken sollen künftig nicht besteuert werden, sofern ihr Gewinn 20‘000 CHF oder weniger beträgt. Die Freigrenze gilt für alle juristischen Personen, deren Gewinn- und Kapitalverwendung ausschliesslich einem ideellen Zweck gewidmet sind. Der Bundesrat hat den Ergebnisbericht zur Vernehmlassungsvorlage zur Kenntnis genommen und eine entsprechende Botschaft verabschiedet. Damit wird die Motion „Steuerbefreiung von Vereinen“ von Ständerat Alex Kuprecht erfüllt.

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