Juristische Personen mit ideellen Zwecken sollen künftig nicht besteuert werden, sofern ihr Gewinn 20‘000 CHF oder weniger beträgt. Die Freigrenze gilt für alle juristischen Personen, deren Gewinn- und Kapitalverwendung ausschliesslich einem ideellen Zweck gewidmet sind. Der Bundesrat hat den Ergebnisbericht zur Vernehmlassungsvorlage zur Kenntnis genommen und eine entsprechende Botschaft verabschiedet. Damit wird die Motion „Steuerbefreiung von Vereinen“ von Ständerat Alex Kuprecht erfüllt.
News
Erhöhung der Saldosteuersätze MWST per 01.01.2024
Veröffentlicht am 12.07.2023
Die MWST Saldosteuersätze werden per 01.01.2024 wie folgt erhöht: 0,1 % auf 0,1 % 0,6 % auf 0,6 % 1,2 % auf 1,3 % 2,0 % auf 2,1 % 2,8 % auf 3,0 % 3,5 ... weiterlesen
Deklaration der MWST beim Übergang vom Jahr 2023 zum Jahr 2024
Veröffentlicht am 12.07.2023
Die MWST-Sätze werden auf den 01.01.2024 erhöht. In der Abrechnung des 3. Quartals 2023 können erstmals zu den neuen Steuersätzen deklariert werden. ... weiterlesen