Erben sollen die Verrechnungssteuer auf Erbschaftserträgen in ihrem Wohnkanton zurückfordern. Diese Änderung der Verordnung über die Verrechnungssteuer hat der Bundesrat beschlossen. Sie tritt auf den 1. Januar 2022 in Kraft.
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Der Wohnsitzkanton ist neu zuständig für Rückforderung der Verrechnungssteuer von Erben
Veröffentlicht am 6. Okt. 2021