Die MWST-Sätze sind direkt in der Bundesverfassung verankert. Daher muss jede Änderung der MWST-Sätze durch eine Volksabstimmung von Volk und Ständen beschlossen werden. Seit 2011 gelten bei der MWST die Steuersätze von 8% (Normalsatz), 3,8% (Sondersatz Beherbergung) und 2,5% (reduzierter Satz).
Die Steuersätze reduzieren sich per 1. Januar 2018 wie folgt:
- Normalsatz bisher 8,0 % neu 7,7 %
- Sondersatz Beherbergung bisher 3,8 % neu 3,7 %
- reduzierter Satz bisher 2,5 % neu 2,5 %