Die ersten drei Steuerinformationsabkommen der Schweiz mit Jersey, Guernsey und der Insel Man sind in Kraft getreten. Sie werden ab dem 1. Januar 2015 anwendbar sein.
Der Bundesrat hat am 4. April 2012 beschlossen, den internationalen Amtshilfestandard nicht nur in Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), sondern auch in so genannten Steuerinformationsabkommen (TIEA) zu vereinbaren. DBA und TIEA sind grundsätzlich gleichwertige Instrumente für die Vereinbarung einer standardkonformen Amtshilfe auf Ersuchen. Im Unterschied zu den DBA, die prioritär die Vermeidung der Doppelbesteuerung regeln und weitere diesbezügliche Bestimmungen enthalten, beschränken sich die TIEA auf den Informationsaustausch.
Die Schweiz hat bisher 49 DBA und 7 TIEA unterzeichnet, die den internationalen Standard in Sachen Informationsaustausch erfüllen; davon sind 38 DBA und 3 TIEA in Kraft.