Der AHV/IV/EO-Beitragssatz beträgt für Arbeitgebende und Arbeitnehmende neu ab dem 01.01.2020 5,275 % (bisher 5,125 %).
DER ALV-Beitrag von 1,1 % bleibt auch im Jahr 2020 gleich.
Veröffentlicht am 19. Dez. 2019
Der AHV/IV/EO-Beitragssatz beträgt für Arbeitgebende und Arbeitnehmende neu ab dem 01.01.2020 5,275 % (bisher 5,125 %).
DER ALV-Beitrag von 1,1 % bleibt auch im Jahr 2020 gleich.