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Höhere AHV-Beiträge per 01.01.2020

Der AHV/IV/EO-Beitragssatz beträgt für Arbeitgebende und Arbeitnehmende neu ab dem 01.01.2020 5,275 % (bisher 5,125 %).

 

DER ALV-Beitrag von 1,1 % bleibt auch im Jahr 2020 gleich.

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