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Kurzarbeitsentschädigungen und Erwerbsausfallentschädigungen bei der MWST

Der Erhalt von

  • Kurzarbeitsentschädigungen gemäss der Covid-19-Verordnung Arbeitslosenversicherung vom 20. März 2020 sowie von
  • Erwerbsausfallentschädigungen gemäss der Covid-19-Verordnung Erwerbsausfall vom 20. März 2020

führt nicht zu einer Vorsteuerkürzung bei der MWST.

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