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Mehr Transparenz auf Mietwohnungsmarkt

Beim Abschluss eines neuen Mietvertrages soll künftig in der ganzen Schweiz der vorherige Mietzins standardmässig mit einem Formular mitgeteilt und eine allfällige Mietzinserhöhung kurz begründet werden müssen. Der Bundesrat hat am 28. Mai 2014 eine entsprechende Gesetzesänderung in die Vernehmlassung gegeben, welche weitere Verbesserungen für Mieter und Vermieter einbezieht und damit der Ausgewogenheit der Interessen Rechnung trägt. Ziel der geplanten Vorlage ist mehr Transparenz auf dem Mietwohnungsmarkt mit einer preisdämpfenden Wirkung, ohne dass für Vermieter materielle Einschränkungen entstehen.

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