Beim Abschluss eines neuen Mietvertrages soll künftig in der ganzen Schweiz der vorherige Mietzins standardmässig mit einem Formular mitgeteilt und eine allfällige Mietzinserhöhung kurz begründet werden müssen. Der Bundesrat hat am 28. Mai 2014 eine entsprechende Gesetzesänderung in die Vernehmlassung gegeben, welche weitere Verbesserungen für Mieter und Vermieter einbezieht und damit der Ausgewogenheit der Interessen Rechnung trägt. Ziel der geplanten Vorlage ist mehr Transparenz auf dem Mietwohnungsmarkt mit einer preisdämpfenden Wirkung, ohne dass für Vermieter materielle Einschränkungen entstehen.
News
Erhöhung der Saldosteuersätze MWST per 01.01.2024
Veröffentlicht am 12.07.2023
Die MWST Saldosteuersätze werden per 01.01.2024 wie folgt erhöht: 0,1 % auf 0,1 % 0,6 % auf 0,6 % 1,2 % auf 1,3 % 2,0 % auf 2,1 % 2,8 % auf 3,0 % 3,5 ... weiterlesen
Deklaration der MWST beim Übergang vom Jahr 2023 zum Jahr 2024
Veröffentlicht am 12.07.2023
Die MWST-Sätze werden auf den 01.01.2024 erhöht. In der Abrechnung des 3. Quartals 2023 können erstmals zu den neuen Steuersätzen deklariert werden. ... weiterlesen