Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat die Verordnung über die Höhe der Saldosteuersätze nach Branchen und Tätigkeiten angepasst. Acht von zehn Sätzen fallen tiefer aus.
Mit der neuen Verordnung reduzieren sich die Saldosteuersätze ab dem 1. Januar 2018 wie folgt:
bisherige Sätze Sätze ab dem
in Prozent 1.1.2018 in Prozent
0,1 0,1
0,6 0,6
1,3 1,2
2,1 2,0
2,9 2,8
3,7 3,5
4,4 4,3
5,2 5,1
6,1 5,9
6,7 6,5