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Senkung des Beitragssatzes an die Erwerbsersatzordnung (EO) per 01.01.2016

Der Beitragssatz an die Erwerbsersatzordnung (EO) sinkt per 01.01.2016 von 0,5 % auf 0,45 %. Der Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil beträgt somit je 0,225 %. DER AHV/IV/EO-Beitragssatz beträgt damit neu für Arbeitgebende und Arbeitnehmende je 5,125 %.

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