Am 1. Januar 2017 sind in der Schweiz die gesetzlichen Grundlagen für den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIA) in Kraft getreten. Mit Hilfe des neuen globalen Standards für den AIA soll die grenzüberschreitende Steuerhinterziehung verhindert werden. Bisher haben sich rund 100 Staaten zur Übernahme dieses Standards bekannt.
Für natürliche Personen und Rechtsträger gelten separate Steueridentifikationsnummern:
- Die AHV-Versichertennummer für in der Schweiz ansässige natürliche Personen (z.B. alle Privatpersonen);
- Die Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) für in der Schweiz ansässige juristische Personen (z.B. Aktiengesellschaften) und andere Rechtsträger.