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Vernehmlassung zur Unternehmenssteuerreform III

Der Bundesrat hat entschieden, die Vernehmlassung zur Unternehmenssteuerreform III zu eröffnen. Die Reform soll unter Berücksichtigung der internationalen Entwicklungen das schweizerische Steuersystem weiterentwickeln und die Wettbewerbsfähigkeit stärken. Die Attraktivität des Steuerstandortes Schweiz soll erhöht werden, und die Unternehmen sollen weiterhin einen wichtigen Beitrag an die Finanzierung der Aufgaben von Bund, Kantonen und Gemeinden leisten. Die Vorlage ist das Ergebnis mehrjähriger Vorbereitungsarbeiten, in welche die Kantone und die Wirtschaft eng einbezogen wurden.

Die Unternehmen mit kantonalem Steuerstatus kamen in den vergangenen Jahren jeweils für rund die Hälfte der Gewinnsteuereinnahmen des Bundes auf. Aufgrund der internationalen Entwicklungen, namentlich in der OECD, zeichnet sich ab, dass diese geltenden Regelungen nicht mehr im Einklang mit internationalen Standards sein werden. Als Folge dieser schwindenden Akzeptanz vermindert sich die Rechts- und Planungssicherheit für die Unternehmen.

Steuerpolitische Massnahmen

Der Bundesrat schlägt die Abschaffung von bestehenden Regelungen vor, die nicht mehr im Einklang mit internationalen Standards stehen werden. Dazu gehören insbesondere die kantonalen Steuerstatus für Holding-, Domizil- und gemischte Gesellschaften.

Neu sollen eine Lizenzbox sowie eine zinsbereinigte Gewinnsteuer eingeführt werden. Ferner sollen die Kantone die Möglichkeit erhalten, bei der Kapitalsteuer gezielte Erleichterungen einzuführen. Im Weiteren soll mit einem Bündel von Massnahmen die Systematik des Steuerrechts gestärkt werden. Dazu gehören die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital, Anpassungen beim Beteiligungsabzug und bei der Verlustverrechnung sowie eine umfassende Regelung für die Aufdeckung stiller Reserven.

Schliesslich soll auch die Besteuerung der Beteiligungsinhaber mit einer ausgewogenen Mischung von steuerentlastenden und steuerbelastenden Massnahmen angepasst werden. Damit trägt der Bundesrat insbesondere dem Umstand Rechnung, dass es im Zuge der Unternehmenssteuerreform III zu massvollen Gewinnsteuersatzsenkungen in den Kantonen kommen dürfte. Zu den diesbezüglichen Massnahmen gehören die Besteuerung von Kapitalgewinnen auf Wertschriften sowie Anpassungen beim Teilbesteuerungsverfahren auf Dividenden.

Weiteres Vorgehen

Die Vernehmlassung dauert bis zum 31. Januar 2015. Bei den weiteren Arbeiten werden neben den eingegangenen Vernehmlassungsantworten auch die zwischenzeitlichen internationalen Entwicklungen zu beachten sein.

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