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Zusätzliche Massnahmen des Bundes zur Stützung der Wirtschaft

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 25. März 2020 weitere Massnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Ausbreitung des Coronavirus beschlossen.

Die neuen Massnahmen dienen dazu, die administrative Belastung zu reduzieren. Diese umfassen unter anderem folgende Punkte:

  • Die Frist zur Voranmeldung für Kurzarbeit wird aufgehoben.
  • Die Bewilligungsdauer von Kurzarbeit wird von 3 auf 6 Monate verlängert.
  • Angepasst wird zudem die Verordnung, die die Kurzarbeitsentschädigung für arbeitgeberähnliche Angestellte ausrichtet. Sie erhalten CHF 3'320.00 für eine Vollzeitstelle. Es handelt sich dabei um eine Pauschale die nicht gekürzt wird.

Massnahme im Bereich der Beruflichen Vorsorge (BVG)

Der Bundesrat hat zudem beschlossen, dass die Arbeitgeber für die Bezahlung der Arbeitnehmerbeiträge die von ihnen gebildeten Arbeitgeberbeitragsreserven auflösen dürfen.

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